Friedhofsgebührensatzung & Aktuelles
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- FH Gebührensatzung Kahla ab 2025 - (23.01.2025 / 2 MB)
Als DOWNLOAD hier die Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde Kahla vom 12.11.2020.
Friedhofsunterhaltungsgebühr
Die Zahlung der FUG für die Bewirtschaftung des Friedhofs Kahla ist jeweils bis zum 31. Juli fällig. Die Höhe entnehmen Sie bitte der Friedhofsgebührensatzung (unter Punkt 2). Bitte überprüfen Sie, ob Sie für dieses Jahr bereits bezahlt haben, oder fragen Sie im Pfarramt nach (Frau Rödger, Tel 739 039)!
Sie können die FUG persönlich im Pfarramt während der Büroöffnungszeiten bezahlen oder überweisen an (Achtung: neue Bankverbindung):
Ev. Kirchenkreisverband Gera
IBAN: DE26 5206 0410 0008 0020 37
Bitte geben Sie im Verwendungszweck „RT 845“ an sowie Rechnungs– oder Grabnummer, da sonst Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden kann!
Ihre Friedhofsverwaltung
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